Erziehungsbeistandschaften

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Erziehungsbeistandschaft (EB) nach § 30/§ 41 SGB VIII 

Dieses Angebot der ambulanten Jugendhilfe stellt die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen in den Fokus und soll die Entwicklung und Begleitung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern. Es bietet eine langfristige Hilfestellung bei der Bewältigung von Entwicklungsprozessen, Förderung der Verselbstständigung und in der Kommunikation mit dem sozialen Umfeld an. Gemeinsam mit der Fachkraft können soziale und emotionale Fähigkeiten weiterentwickelt werden. 

Im Landkreis Bitburg-Prüm kann die EB durch sozialtherapeutische Gruppenangebote ergänzt werden.