Betreutes Wohnen

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Die gesetzliche Grundlage für Betreutes Wohnen bilden § 34 und § 41 SGB XIII. Wir bieten die Möglichkeit für Jugendliche und junge Erwachsene auf Anfrage Wohnungen anzumieten. Die Begleitung durch Fachpersonal hat zum Ziel, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihren Alltagskompetenzen für eine selbstständige Lebensführung in allen notwendigen Bereichen zu unterstützen. Zentrale Bereiche der Alltagskompetenzen sind Haushaltsführung, Ausbildung und Arbeit, sowie Beziehungs- und Freizeitgestaltung.