Inklusive Wohngruppe

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Die gesetzlichen Grundlagen der inklusiven Wohngruppe bilden § 34 und § 35a SGB VIII, sowie §§ 90 SGB IX, § 113 SGB IX. In der inklusiven Wohngruppe in Bitburg leben 7 beeinträchtigte und nichtbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche in drei Doppelzimmern und einem Einzelzimmer. Das Aufnahmealter liegt bei mindestens 6 Jahren. Ziel unserer pädagogischen Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen ist es, Ihnen einen verlässlichen Rahmen für ihre Entwicklung zu geben, der von Wertschätzung und einer positiven Beziehungsgestaltung geprägt ist. Durch eine transparente und konsequente Struktur ermöglichen wir den Kindern und Jugendlichen, vor dem Hintergrund ihrer bisherigen familiären Sozialisation in allen Bereichen eine adäquate Entwicklung und Lebensperspektive. Die pädagogische Begleitung der Herkunftsfamilie spielt eine zentrale Rolle. Nach Möglichkeit wird eine Rückführung angestrebt.