Sozialpädagogische Familienhilfen (SPFH) nach §31 SGB VIII 

Die SPFH ist ein ambulantes Leistungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe. Der wertschätzende und ressourcenorientierte Kontakt mit der Familie steht hier im Fokus. Die Reflexion unterschiedlicher Themen in der Erziehung und die Lösung von Konflikten und Krisen sind wesentliche Bestandteile des Hilfeangebots. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Neben der emotionalen Entlastung der Familienmitglieder sind Erziehungsberatung und Kontakte mit Ämtern und Institutionen häufige Aufgaben der SPFH. Wir möchten die Familie in ihrer Selbstwirksamkeit und Kompetenz stärken.  

Im Landkreis Bitburg-Prüm kann die SPFH durch sozialtherapeutische Gruppenangebote ergänzt werden. Dadurch können zusätzliche positive Entwicklungen im Familiensystem initiiert werden.  

Erziehungsbeistandschaft (EB) nach § 30/§ 41 SGB VIII 

Dieses Angebot der ambulanten Jugendhilfe stellt die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen in den Fokus und soll die Entwicklung und Begleitung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern. Es bietet eine langfristige Hilfestellung bei der Bewältigung von Entwicklungsprozessen, Förderung der Verselbstständigung und in der Kommunikation mit dem sozialen Umfeld an. Gemeinsam mit der Fachkraft können soziale und emotionale Fähigkeiten weiterentwickelt werden. 

Im Landkreis Bitburg-Prüm kann die EB durch sozialtherapeutische Gruppenangebote ergänzt werden.  

Begleiteter Umgang (BU) nach §18 (3) SGB VIII 

Der Begleitete Umgang ist ein Angebot für Kinder von getrenntlebenden Eltern und Pflegekindern sowie deren Eltern und Bezugspersonen. Unsere Fachkräfte unterstützen damit die Organisation und Umsetzung des Umgangsrechts. Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen auch in herausfordernden Situationen Kontakt zu beiden Elternteilen zu halten. Dabei wird sich stets an den Bedürfnissen des Kindes orientiert. Unsere Räumlichkeiten lassen eine altersadäquate Gestaltung der Besuchskontakte zu. Die fachliche Begleitung der Besuchskontakte bietet Vertrauen und Sicherheit für alle Beteiligten. Sie leitet langfristig dazu an, die Umsetzung ihrer Umgangsregelung selbstverantwortlich zu organisieren.